Horizon Europe: Europäischer Innovationsrat

Förderung bahnbrechender Innovationen mit disruptiven Auswirkungen und internationalem Skalierungspotenzial
EIC

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) unterstützt bahnbrechende Innovationen mit disruptiven Auswirkungen und internationalem Skalierungspotenzial. Die EIC-Finanzierungsinstrumente decken den gesamten Zyklus der Innovationsentwicklung ab.

Der Europäische Innovationsrat identifiziert bahnbrechende Innovationen, die das Potenzial haben, durch mögliche disruptive Auswirkungen globale Marktführer zu werden. Unterstützt werden alle Phasen der Entwicklung von der Grundlagenforschung an bahnbrechenden Technologien über Validierung, Demonstration und Produktoptimierung bis hin zu Gründung und Aufbau von Start-ups und KMU. Es gibt sowohl themenoffene als auch thematisch zielgerichtete Ausschreibungen.

Drei Hauptinstrumente decken das gesamte Spektrum der Entwicklung – von der Idee bis zum Scale-up - ab:

  • Pathfinder-Projekte mit Technologie-Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) 1 bis 4 zielen auf visionäre, radikal neue Technologien ab. Diese gehen aus kooperativen Forschungen an Hochrisikoprojekten und langfristigen Visionen hervor. Die Förderung umfasst alle Phasen von der Idee bis hin zum Proof-of-Concept und zur Validierung.
    • Finanzierungsform: Zuschuss bis 3 Mio. Euro und bis zu 100 % der Kosten
  • Transition Activities (TRL 4 bis 6) helfen, die Lücke zwischen Pathfinder (oder ERC-Proof-of-Concept) und Accelerator zu schließen. Dazu gehören Aktivitäten zur Formulierung eines Businessplans oder auch die Gründung von Spin-Off-Unternehmen.
    • Finanzierungsform: Zuschuss bis 2,5 Mio. Euro und bis zu 100 % der Kosten
  • Accelerator-Projekte (TRL 6-9) konzentrieren sich auf risikoreiche Innovationen mit potenziell disruptiven Auswirkungen auf den Markt. Sie werden von einem einzelnen Start-up oder KMU vorgeschlagen, um die Entwicklung eines Prototyps zu einem marktreifen Endprodukt für die Skalierung ihres Geschäfts voranzutreiben.
    HINWEIS:  Für Unternehmen, die bereits bei den FFG-Basisprogrammen oder beim aws Seedfinancing Programm gefördert wurden, wurde nun in Österreich das nationale Zusatzinstrument "EIC Accelerator Plug-in" gestartet: Vorausgesetzt, sie sind noch nicht mit ihrem Short Proposal gescheitert und haben auch noch nicht beim Full Proposal teilgenommen, können diese Unternehmen die erste Runde (Short Application) des EIC Accelerator-Programms überspringen und direkt einen Vollantrag einreichen. 
    • Finanzierungsform: Mix aus nicht rückzahlbarer Förderung bis zu 2,5 Mio. Euro (Förderquote: 70% der Kosten) und Eigenkapital bis zu 15 Mio. Euro

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
Europäisch & International
Zielgruppe Pathfinder: Konsortien (z. B. Forschungsorganisationen, Universitäten, KMUs, Industrie), an denen mindestens drei verschiedene Länder beteiligt sind. Transition: Einzelne Antragsteller (KMUs, Ausgründungen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, Universitäten) oder kleine Konsortien (max. 5 Partner). Anwendungen müssen auf Ergebnissen aus geeigneten Pathfinder- oder ERC-Proof-of-Concept-Projekten aufbauen. Accelerator: Einzelne KMUs (einschließlich Spin-outs und Start-ups) und in Ausnahmefällen kleine Mid-Caps (weniger als 500 Mitarbeiter).
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung 0,5 Mio. Euro / 4 Mio. Euro für Pathfinder und Transition, 17,5 Mio. Euro für Accelerator
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI Angelo NUZZO PhD,  MBA, MA
DI Angelo NUZZO PhD, MBA, MA
T 0043577554203
DI Dr. Iraklis AGIOVLASITIS
DI Dr. Iraklis AGIOVLASITIS
T 0043577554204

M 004366488456966
Katja RIEHS-SCHLÖGL
Katja RIEHS-SCHLÖGL
T 0043577554305